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   BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82   

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https://dejure.org/1983,4618
BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82 (https://dejure.org/1983,4618)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1983 - 11 RA 34/82 (https://dejure.org/1983,4618)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 11 RA 34/82 (https://dejure.org/1983,4618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbrechung der versicherungsfreien Beschäftigung - Aufschubgrund - Nachversicherung - Aufschubentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 121/72
    Auszug aus BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82
    Nach seinen Entscheidungen vom 20. April 1972 (BSGE 34, 136, 150 und 153, 159; vgl ferner BSGE 35, 183, 186) setzt eine vorübergehende Unterbrechung voraus, daß beim Ausscheiden aus der Beschäftigung der erkennbare Wille, die Möglichkeit und begründete Aussicht zur Rückkehr zum Dienstherrn bestanden und daß später die versicherungsfreie Beschäftigung tatsächlich wieder aufgenommen worden ist.

    Das Gesetz enthält zudem keine Bestimmung für den Fall, daß sich ein zunächst als nur vorübergehend gedachtes Ausscheiden später als ein endgültiges erweist (zur Durchführung der Nachversicherung bei Wegfall des Aufschubgrundes, vgl BSGE 35, 183, 188).

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80

    Nachversicherung - Versicherungsfreiheit - Wissenschaftliche Ausbildung

    Auszug aus BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82
    Neben der Versicherungsfreiheit nach 5 169 RVO (aF) bzw 5 11 Abs. 1 AVG bestand in der streitigen Zeit keine weitere Versicherungsfreiheit nach anderen Vorschriften, was eine Nachversicherung ausschließen würde (vgl BSGE 52, 78), insbesondere war die Klägerin nicht außerdem wegen wissenschaftlicher Ausbildung (5 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO idF vom 17. März 1945) versicherungsfrei.
  • BSG, 20.04.1972 - 1 RA 233/70

    Versorgungsleistungen an Kirchenbedienstete - Sozialgerichtsverfahren - Auslegung

    Auszug aus BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82
    Nach seinen Entscheidungen vom 20. April 1972 (BSGE 34, 136, 150 und 153, 159; vgl ferner BSGE 35, 183, 186) setzt eine vorübergehende Unterbrechung voraus, daß beim Ausscheiden aus der Beschäftigung der erkennbare Wille, die Möglichkeit und begründete Aussicht zur Rückkehr zum Dienstherrn bestanden und daß später die versicherungsfreie Beschäftigung tatsächlich wieder aufgenommen worden ist.
  • BSG, 09.06.1960 - 1 RA 123/59

    Geltung der Nachentrichtungsfristen für Nachversicherungsbeiträge - Geltung der

    Auszug aus BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82
    7. Da das beigeladene Land zur Durchführung der Nachversicherung bereit ist, war auf die Frage der Verjährung (5 29 RVO aF, SGB IV 5 25) nicht näher einzugehen, denn die Beklagte ist jedenfalls bei einem Beitragsangebot zur Durchführung der Nachversicherung auch im Falle der Anspruchsverjährung verpflichtet (BSGE 12, 179, 185).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95

    Aufschub einer Nachversicherung

    Die (in der Form der Aufschubbescheinigung) unverzüglich nach dem Ausscheiden des Beschäftigten zu treffende Aufschubentscheidung (so auch schon BSGE 35, 195, 199) ist allerdings notwendige Voraussetzung dafür, daß der Rentenversicherungsträger (und die Sozialgerichtsbarkeit) das Vorliegen von Aufschubgründen prüfen müssen oder dürfen (ständige Rechtsprechung des BSG; stellvertretend schon BSG SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5; SozR 2200 § 1403 Nrn 2, 6; SozR 2400 § 18 Nr. 18; BSGE 35, 195, 197).
  • LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Zu Unrecht habe das Sozialgericht unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 1983 (11 RA 34/82 - juris) das Fehlen einer verbindlichen Verständigung über die Rückkehr des Beigeladenen in das Beamtenverhältnis beanstandet.

    Der vorübergehende Charakter muss mit großer Sicherheit feststehen (vgl. BSG Urteil vom 30. Juni 1983 - 11 RA 34/82 juris Rdnr. 20).

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92

    Vormerkung einer Pflichtversicherungszeit aus Nachversicherung - Voraussetzungen

    Die VereinfVO ist wirksam verkündet worden (vgl hierzu BSGE 15, 65, 69 = SozR Nr. 26 zu § 165 RVO); mangels entgegenstehender Vorschriften am 31. Mai 1946 hatte sie auch noch zu diesem Zeitpunkt Geltung (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5).

    Offenbleiben kann auch, ob generell davon auszugehen ist, daß Gewährleistungsentscheidungen zum damaligen Zeitpunkt nur wegen der Wirren der Kriegs- und der Nachkriegsverhältnisse unterblieben sind (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 3 R 106/09

    Rentenversicherung

    Dies ist nur dann der Fall, wenn (a) die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 1403 Abs. 1 RVO für einen Aufschub der Nachentrichtung gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986, 1 RA 51/84) und (b) eine - konkrete oder generelle - Aufschubbescheinigung im Sinne des § 1403 Abs. 3 RVO vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.1970 - 1 RA 71/69 -, Urteil vom 01.09.1988, - 4 RA 18/88 -, und Urteil vom 30.06.1983 - 11 RA 34/82 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 3/05

    Rentenversicherung

    Dies ist nur dann der Fall, wenn (1.) die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 AVG für einen Aufschub der Nachentrichtung gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986, 1 RA 51/84) und (2.) eine - konkrete oder generelle - Aufschubbescheinigung im Sinne des § 125 Abs. 3 AVG vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.1970, 1 RA 71/69, Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, und Urteil vom 30.06.1983, 11 RA 34/82).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 2647/14

    Erstattungsstreitigkeit - Durchführung der Nachversicherung - Beitragsanspruch -

    Der vorübergehende Charakter muss mit großer Sicherheit feststehen (BSG, Urteil vom 30. Juni 1983, 11 RA 34/82, SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5).
  • LAG Hamm, 25.10.1988 - 7 Sa 689/88

    Arbeitsverhältnis; Vergütungsanspruch; Pfarrvergütung; Bistum; Annahmeverzug;

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 KR 3/05
    Dies ist nur dann der Fall, wenn (1.) die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 AVG für einen Aufschub der Nachentrichtung gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986, 1 RA 51/84 ) und (2.) eine - konkrete oder generelle - Aufschubbescheinigung im Sinne des § 125 Abs. 3 AVG vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.1970, 1 RA 71/69, Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88 , und Urteil vom 30.06.1983, 11 RA 34/82 ).
  • SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09

    Anspruch auf Nachversicherung für ehemalige Lehramtsreferendarin

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 AVG für einen Aufschub der Nachentrichtung gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986, 1 RA 51/84) und eine - konkrete oder generelle - Aufschubbescheinigung im Sinne des § 125 Abs. 3 AVG vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.1970, 1 RA 71/69, Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, und Urteil vom 30.06.1983, 11 RA 34/82).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2015 - L 9 R 5218/12
    Der vorübergehende Charakter muss mit großer Sicherheit feststehen (BSG, Urteil vom 30.06.1983, 11 RA 34/82 in SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 R 319/09
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 5180/12
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